AGB

Allgemeine Geschäftsbedingung
AGBs

DEVO IMMOBILIEN UG

 

AGBs

Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage des Maklervertrages zwischen der DEVO Immobilien UG, vertr. d.d. Geschäftsführer Herrn D.Vidinli, V. Vidinli, Cunostraße 45a, 14193 Berlin und dem Kunden.

Die DEVO Immobilien UG versichert über den gesetzlichen erforderlichen Gewerbeschein gemäß. §34c GewO zu verfügen, um als Makler tätig werden zu dürfen.

Ausschließlich zum Zwecke der besseren Lesbarkeit wird auf die geschlechtsspezifische Schreibweise verzichtet. Alle personenbezogenen Bezeichnungen in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind somit geschlechtsneutral zu verstehen.

 

§ 1 Begriffsbestimmung und Geltungsbereich

Die DEVO Immobilien UG (nachfolgend: „Makler“) ist als Unternehmer im Sinne des § 14 Bürgerliches Gesetzbuch (kurz: „BGB“) in der Eigenschaft als Immobilienmakler gemäß §§ 652 ff. BGB gegen Zahlung einer Provision tätig. Der Kunde ist entweder Unternehmer im Sinne des § 14 BGB oder Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, er ist zudem entweder Verkäufer, Käufer oder Vermieter als auch Mieter einer Immobilie, worunter ein Haus oder auch eine Wohnung fallen kann, der unter Berücksichtigung des Bestellerprinzips „Wohnungssuchender“ genannt wird.

Der vom Makler vermittelte Vertrag zwischen dem Kunden und der anderen Vertragspartei, die ebenfalls ein Kunde sein kann, wird als „Hauptvertrag“ bezeichnet, da dem ein Kauf-, Miet-, Pacht- oder Vermittlungsvertrag zugrunde liegen kann.

Im Falle des Abweichens und Widersprechens schriftlich geschlossener einzelvertraglicher Bestimmungen von diesen AGB, gehe die individual vereinbarten einzelvertraglichen Bestimmungen diesen AGB vor.

 

 

§ 2 Angebote/ inserierte Objekte

Die inserierten Angebote des Maklers sind freibleibend und unverbindlich (vgl. § 11 Abs. 1). Irrtümer und Zwischenverkäufe/ Zwischenvermietung bleiben vorbehalten. Hierbei handelt es sich zudem lediglich um ein Angebot zur Abgabe einer Willenserklärung.

 

 

§ 3 Zustandekommen des Vertrages

(1) Ein Maklervertrag, der den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrages über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrages zum Gegenstand hat, bedarf der Textform.

(2) Dies gilt gleichermaßen für einen Maklervertrag über den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Mietvertrages oder für die Vermittlung eines solchen Vertrages.

 

 

§ 4 Verpflichtung des Kunden

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler alle zur Durchführung des Auftrages erforderlichen Unterlagen, Dokumente und Informationen kostenfrei zur Verfügung zu stellen und notwendige Auskünfte kostenfrei zu erteilen.

(2) Der Kunde verpflichtet sich, während der Laufzeit des Maklervertrages keinen anderen Makler in Bezug auf das Vertragsobjekt zu beauftragen.

(3) Der Kunde haftet für alle dem Makler entstehend Schäden, wenn er dennoch einen anderen Makler in Bezug auf das Verkaufsobjekt beauftragt.

(4) Der Kunde verpflichtet sich zudem, den Makler unverzüglich über alle Umstände die den Maklervertrag und dessen Durchführung betreffen, zu unterrichten, dies gilt insbesondere im Hinblick auf die Aufgabe oder Änderung der Kaufs-, Verkaufs-, Vermiet- oder Mietabsicht.

(5) Dem Kunden obliegt die Überprüfung der Bonität des potenziellen Vertragspartners des Hauptvertrages sowie die Überprüfung der Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit (vgl. § 11).

(6) Die Informationen über jeweilige Objekte des Hauptvertrages, z. B. das Exposé, sowie über die Vermittlungs- und/ oder Nachweistätigkeit des Maklers sind ausschließlich für den Kunden bestimmt. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm übermittelten Informationen vertraulich zu behandeln und nicht unbefugt an Dritte weiterzuleiten. Kommt der Hauptvertrag durch die unbefugte Weitergabe der Informationen an einen Dritten mit dem Dritten zustande, bleibt der Provisionsanspruch bestehen (vgl. § 9 Abs. 2).

 

 

§ 5 Vollmacht des Verkäufers einer Immobilie

Der Kunde, der beabsichtigt, eine Immobilie zu verkaufen, erteilt dem Makler Vollmacht zur Einsichtnahme in das Grundbuch, in alle behördlichen Akten und auch gegenüber dem WEG-Verwalter zur Ausübung seiner Rechte, gleich einem Wohnungseigentümer.

 

 

§ 6 Doppeltätigkeit des Maklers

(1) Der Makler ist berechtigt, für beide Vertragsteile tätigt zu werden, sog. Doppelmakler. Dies gilt nur, wenn keine Interessenskollision vorliegt.

(2) Im Falle der Doppelmaklertätigkeit ist der Makler verpflichtet, die Kunden vorab aufzuklären, dass gegen jede Partei ein selbstständiger Provisionsanspruch des Maklers entsteht. Beachte Ausnahme § 7 Abs. 3.

(3) Der Makler ist zur Unparteilichkeit verpflichtet.

 

§ 7 Maklerprovision

(1) Der Anspruch auf Zahlung der Provision kommt mit Abschluss des wirksamen Hauptvertrages zustande, wenn der Hauptvertrag auf der vertragsgemäßen Nachweis- und Vermittlungstätigkeit des Maklers beruht. Eine Mitursächlichkeit zum Abschluss des Hauptvertrag genügt diesen Anforderungen. Die Provision errechnet sich aus dem Kaufpreis zuzüglich etwaiger weiterer Leistungen des Kunden an den Käufer (z. B. Übernahme von Grundbuchlasten, Ablöse für Einrichtungsgegenstände). Eine nachträgliche Minderung des Kaufpreises berührt den Provisionsanspruch nicht.

(2) Nach Abschluss des Hauptvertrages ist der Provisionsanspruch fällig. Dies gilt unbeschadet der Vertragslaufzeit (vgl. § 13).

(3) Wenn der Kunde Verbraucher ist, und der Hauptvertrag einen Kaufvertrag ein Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung zum Gegenstand hat, verpflichten sich beide Parteien zur anteiligen Zahlung der Maklerprovision. Soweit sich nur eine Partei zur Zahlung der Maklerprovision verpflichtet hat, ist zwischen den Parteien eine Vereinbarung zu schließen, die die andere Partei zur Zahlung oder Erstattung der anteiligen Maklerprovision verpflichtet. Beide Parteien zahlen die Maklerprovision in gleicher Höhe. Der Anspruch auf Zahlung der Maklerprovision wird erst fällig, wenn die Partei, die den Maklervertrag abgeschlossen hat, ihrer Zahlungsverpflichtung nachweisbar nachgekommen ist.

(4) Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler nach Abschluss des Hauptvertrages unverzüglich mitzuteilen, wann und zu welchem Entgelt und mit welchem Beteiligten der Hauptvertrag zustande gekommen ist.

(5) Der Auskunftspflicht gemäß Abs. 4 steht nicht entgegen, wenn der Hauptvertrag unter einer aufschiebenden Bedingung steht und diese noch nicht eingetreten ist.

(6) Die Höhe der Maklerprovision ist dem jeweiligen Exposé zu entnehmen. Den Parteien steht es zudem frei, eine individuelle Maklerprovision der Höhe nach zu vereinbaren.

(7) Der Makler verpflichtet sich im Falle einer Verflechtung den Kunden unverzüglich von dem Umstand zu unterrichten, sodann verpflichten sich die Parteien ein selbstständiges Provisionsversprechen in Bezug auf den entstandenen Anspruch auf Maklerprovision zu schließen.

(8) Der Provisionsanspruch bleibt auch bestehen, wenn die Voraussetzungen zum Abschluss des Hauptvertrag nachweislich durch die Vermittlungstätigkeit des Maklers herbeigeführt wurden, der Kunde jedoch vom Hauptvertrag zurücktritt oder den Maklervertrag kündigt, obwohl die Maklertätigkeit bereits vollumfänglich erbracht worden ist.

(9) Die zu zahlende Maklerprovision versteht sich zuzüglich der jeweils geltenden Umsatzsteuer.

 

§ 8 Aufwendungsersatz

(1) Der Kunde verpflichtet sich, dem Makler bei Ausbleiben des Vermittlungserfolgs die in Erfüllung der vertraglich vereinbarten Vermittlungs- und Nachweistätigkeit entstandenen und nachweisbaren Aufwendungen (z.B. Reisekosten, Kosten für Exposé-Erstellung, Grundbuchauszüge etc.) zu erstatten.

(2) Dies gilt nicht für Aufträge von Wohnungssuchende.

(3) Die Höhe der Erstattung der nachgewiesenen Aufwendung ist jedoch auf 25 % der zu erwartenden Provision begrenzt.

 

§ 9 Ersatzgeschäft

(1) Der entstandene Anspruch auf Maklerprovision bleibt bestehen, wenn ein wirtschaftlich gleichwertiges, gleichartiges oder vergleichbares Ersatzgeschäft zustande kommt (z. B. Kauf eines anderen Objekts).

(2) Dies gilt auch, wenn der Kunde die vom Makler erhaltenen Informationen entgegen der vertraglichen Vereinbarung (vgl. 4 Abs. 6) an einen Dritten mit dem er in einer engen persönlichen oder ausgeprägten wirtschaftlichen Beziehung steht, weitergibt, und der Hauptvertrag mit dem Dritten zustande kommt.

 

§ 10 Zurückbehaltungsrecht des Kunden

(1) Der Kunde darf Zurückbehaltungsrechte gegenüber der Provisionsforderung des Maklers nur geltend machen, wenn die Gegenforderung des Kunden auf demselben Vertragsverhältnis beruht oder sonstige Ansprüche unbestritten oder rechtskräftig tituliert sind.

(2) Dies gilt ebenso für die Aufrechnung mit der Provisionsforderung – ausgenommen sind deliktische Ansprüche.

 

§ 11 Haftungsbegrenzung

(1) Die vom Makler inserierte und unterbreiteten Angebote auf der Homepage www.devo-immobilien.de sind unverbindlich und freibleibend. Sämtliche dort ausgeschriebenen Eigenschaften der Objekte basieren Angaben Dritter, die den Makler zur Vermittlung des bestimmten Objekts beauftragt haben. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der übermittelten Angaben übernimmt der Makler keine Gewähr und Haftung. Der Makler ist nicht dazu verpflichtet jede einzelne ausgeschriebene Angabe auf Vollständigkeit und Richtigkeit zu überprüfen.

(2) Der Makler ist nicht dazu verpflichtet, die Bonität der nachgewiesenen/ vermittelten Partei zu überprüfen, daher haftet er nicht für die fehlende Bonität einer Partei.

(3) Die Haftung des Maklers sowie dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen für fahrlässiges Verhalten ist ausgeschlossen.

(4) Der Makler haftet jedoch im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt für Schäden

a. aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder fahrlässigem Verhalten des Maklers oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen;

b. die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung bzw. sonst auf vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten des Maklers oder einer seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

(5) Der Makler haftet der Höhe nach in jedem Fall nur für den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden. Daneben haftet er nur für solche Schaden, die auf einer leicht fahrlässigen Verletzung von Kardinalspflichten, also solcher Pflichten, die für den Vertrag wesentlich sind, beruhen.

(6) Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für deliktische Ansprüche und für den Ersatz vergeblicher Aufwendungen.

 

§ 12 Widerrufrecht für Verbraucher

(1) Verbraucher haben ein Widerrufsrecht gemäß § 312g Abs. 1 BGB i.V.m. § 355 BGB.

(2) Widerrufsbelehrung des Verbrauchers nach Abschluss des Maklervertrages:


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (DEVO Immobilien UG, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Vidinli, Cunostraße 45a, 14193 Berlin, E-Mail: info@devo-immobilien.de) mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Ende der Widerrufsbelehrung


(3) Muster Widerrufsformular:


Muster-Widerrufsformular

(Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden es zurück.)

An die

DEVO Immobilien UG
vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Vidinli
Cunostraße 45a
14193 Berlin

E-Mail: info@devo-immobilien.de

Widerruf

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)
________________________________________________________ ________________________________________________________

Bestellnummer / Order: ____________________________________

Bestellt am (*)/erhalten am (*): _______________________________________________

Name des/der Verbraucher(s): _________________________________________________

Anschrift des/der Verbraucher(s): _______________________________________________

________________________________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum: __________________________________

(*) Unzutreffendes streichen.


(4) Zusätzlich zu den in dieser Ziffer bestimmten Rechten hat der Kunde die Möglichkeit, den Widerruf einer Bestellung persönlich in der DEVO Immobilien UG, vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Vidinli, Cunostraße 45a, 14193 Berlin, innerhalb der Widerrufsfrist zu erklären und abzuwickeln.

(5) Das Widerrufsrecht erlischt, wenn der Makler die vertraglich vereinbarte Leistung erbracht hat und mit der Ausführung der Leistung erst begonnen hat, nachdem der Kunde in Textform (E-Mail genügt) seine ausdrückliche Zustimmung gegeben hat und gleichzeitig seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er sein Widerrufsrecht bei Vertragserfüllung durch den Makler verliert.

 

§ 13 Laufzeit des Maklervertrages

(1) Die Laufzeit des Maklervertrages beträgt sechs Monate und endet nach Ablauf der sechs Monate ohne, dass es einer Kündigung bedarf.

(2) Dies gilt nicht, wenn die Vertragsparteien eine andere Laufzeit vereinbart haben oder sich aus dem Umständen etwas anderes ergibt.

(3) Das Kündigungsrecht aus wichtigem Grund bleibt hiervon unberührt. Die Kündigung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

 

§ 14 Datenschutz

Der Makler hat bei Erhebung und Verarbeitung von Daten des Kunden die Bestimmungen der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und des Bundesdatenschutzgesetzes (BSDG) zu beachten. Der Kunde willigt in die Erhebung seiner Daten zwecks Vertragserfüllung ein, weitere Details in Bezug auf die Datenerhebung, Datenspeicherung und der Betroffenenrechte ist der Datenschutzerklärung des Maklers, auch abrufbar unter https://www.devo-immobilien.de/datenschutzerklärung/ zu entnehmen.

Verantwortliche für den Datenschutz ist:

DEVO Immobilien UG

vertr. d. d. Geschäftsführer Herrn Vidinli
Cunostraße 45a
14193 Berlin

Die Verantwortliche verarbeitet die personenbezogenen Daten der Kunden zur ordnungsgemäßen Durchführung und Abwicklung des Vertragsverhältnis.

Ist die Verarbeitung personenbezogener Daten zur Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei der Kunde ist, erforderlich, wie dies beispielsweise bei Verarbeitungsvorgängen der Fall ist, die für eine Lieferung von Waren oder die Erbringung einer sonstigen Leistung oder Gegenleistung notwendig sind, so beruht die Verarbeitung auf Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Gleiches gilt für solche Verarbeitungsvorgänge die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind, etwa in Fällen von Anfragen zu den Produkten oder Leistungen der Anbieterin.

Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung der personenbezogenen Daten ist Art. 6 Abs. 1 lit. a), b) und f) DSGVO.

Der Kunde hat die Möglichkeit, diese Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft per E-Mail an info@devo-immobilien.de zu widerrufen.

Weitere Hinweise zum Datenschutz und zur Geltendmachung der Betroffenenrechte sind unter https://www.devo-immobilien.de/datenschutzerklärung/ abrufbar.

Im Falle von Rückfragen kann der Kunde die Verantwortliche kontaktieren, entweder per E-Mail an info@devo-immobilien.de, per Kontaktformular unter https://www.devo-immobilien.de/kontakt/.

 

§ 15 sofortige Vollstreckbarkeit

Der Kunde verpflichtet sich für den Fall des erfolgreichen Abschlusses eines Kaufvertrages, in den Vertrag eine Klausel aufzunehmen, wonach er sich verpflichtet, der sofortigen Zwangsvollstreckung in sein gesamtes Vermögen in Höhe der Provision, wie im notariellen Vertrag angegeben, zu Gunsten des Maklers zuzustimmen.

 

§ 16 Sonstige Vereinbarungen

(1) Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

(2) Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin. Als Gerichtsstand wird auch Berlin vereinbart, wenn der Kunde Verbraucher ist und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach Auftragserteilung seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Hoheitsgebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

(3) Änderungen bzw. Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Gleiches gilt für ein Abgehen von diesem Schriftformerfordernis.

(4) Nebenabreden zu diesem Vertrag bestehen nicht. Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kunden finden keine Anwendung.

(5) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlich Gewollten möglichst nahe kommt. Gleiches gilt für den Falle einer etwaigen Vertragslücke.

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